EC- und Kreditkartenzuschläge - Ende und Aus

15. November 2018 von Redaktion

Die neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxiverkehr 30. Oktober 2018 tut Banken und Bargeldabschaffern gut. Es wird immer öfter die Kreditkarte gezückt "Kost ja nix!" Wehe, Dein Kreditkarten-Gerät spurt dann nicht.

Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr Vom 30. Oktober 2018

Jetzt also kein Knöpfen mehr drücken, wenn der Fahrgast die Kredit- oder EC-Karte zückt. Sollte man drauf hinweisen, dass ständig alles billiger wird, und uns bei jeder Karte 75 Cent in der Kasse fehlen, von den Einsfuffzig, die er spart, der Gute. Und was bitte passiert mit Paypal, Taxi EU Payment und dem anderen ganzen bargeldlosen Quatsch? Egal, da ist Schmalz schon eingepreist, muss dann versteuert und mit allen anderen Ämtern abgerechnet werden. Wir verstehen uns. Vieleicht ist das mit ohne Zusatzgebühr je unterm Strich ein Gewinn.

Zuschlag für EC- und Kreditkartenzahlung bei Taxifahrten wird abgeschafft
Pressemitteilung vom 30.10.2018
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2018/pressemitteilung.753116.php
Aus der Sitzung des Senats am 30. Oktober 2019:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, die Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Berliner Taxenverkehr beschlossen und damit den Zuschlag für die Zahlung des Beförderungsentgelts mit EC- und Kreditkarten in Höhe von 1,50 € abgeschafft. Die neue Regelung tritt am 14. Tag nach der Veröffentlichung der Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

Die Erhebung von Zuschlägen für die kartengebundene bargeldlose Bezahlung ist nicht mehr zeitgemäß. Bargeldloses Zahlen sollte flächendeckend zuschlagsfrei möglich sein. Daher werden für die kartengebundene Zahlung im Berliner Taxenverkehr zukünftig keine zusätzlichen Entgelte mehr erhoben.

Mit der Änderung des Taxen-Tarifs wird auch der neuen Regelung des § 270a BGB entsprochen, mit der die Vorgaben der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie der EU umgesetzt wurden. Danach dürfen gegenüber Verbrauchern keine Zuschläge für die Nutzung einer Zahlungskarte verlangt werden.

Lediglich bei bargeldloser Zahlung mittels Gutscheinen (sog. Coupons) oder im Falle der nachträglichen (Sammel-)Abrechnung wird ein Zuschlag in Höhe von 1,50 € beibehalten, um den Mehraufwand zu berücksichtigen, der den Taxi-Unternehmen bei der Abrechnung von Gutschein- und Rechnungsfahrten entsteht.

Quellen:
VIS BE TaxBefEntgV BE | Landesnorm Berlin | Gesamtausgabe | Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr vom 6. Dezember 2005 | gültig ab: 01.01.2006
http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/1076/page/bsbeprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-TaxBefEntgVBErahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint

Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin
https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2018/artikel.663308.php

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